Joseph Hudi
Die Selbstverwaltungen der Stadt Pápa
im 18. Jahrhundert
Die Studie erörtert die Verwaltung der Stadt Pápa im 18. Jahrhundert in 4 Teilen. In der Einleitung überblickt der Verfasser die ortsgeschichtliche Literatur der Stadt und stellt fest, daß sich die Forscher bisher mit der Verwaltungsgeschichte des 18-19. Jahrhunderts nicht eingehend befaßt haben.
Die heutige Forschung wird dadurch erschwert, daß das Archiv der Stadt und des Dominiums im Frühling 1945 schwere Verluste erlitten hat, als die Schriften vor der besetzenden sowjetischen Armee versteckt wurden.
Der Verfasser beschreibt auf Grund erhalten gebliebener Rechnungen, Aufstellungen und anderer Quellen des 18. Jahrhunderts die eingetretenen Veränderungen in der Gesellschaft der Stadt, den Aufbau und die Tätigkeit der Selbstverwaltung der Stadt im 18. Jahrundert.
Die zum Verteidigungssystem Transdanubiens gehörende ungarische Festung und die bürgerliche Stadt wurden ab 1624 Besitz der Familie Graf Esterhazy . Die Gutsherren rekatolisierten das protestantische Militär und riefen in den Jahren nach 1710 katholi-sche deutsche und slawische Siedler in die Stadt. Die Stadt wurde auf diese Weise zu einem Ort mit katholischer Mehrheit und vielen Nationalitäten, in welcher die ehemaligen Festungssoldaten eine friedliche Beschäftigung ausübten und sich mit Gewerbe oder Landwirtschaft beschäftigen, bis die im Jahre 1748 angesiedelten Juden allmählich großen Einfluß auf das Handelsleben und in den Kreditgeschäften ausübten.
Die Ansiedlung wurde im 18. Jahrhundet in 2 Gebietsteile geteilt: in die mit der Schanze umgegebene Innenstadt und in der Stadtteil außerhalb der Schanze: die aus Straßen, Meierhöfen und Gärten bestehende Vorstadt. Deren Rechtsverhältnis wurde durch die im Jahre 1730 und 1732 mit den Gutsherren geschlossenen Verträge geregelt, deren wichtigster Punkt war, daß die Vorstadt- und Innenstadtbewohner die den Gutsherren zustehende Steuer mit Geld einlösen und diese in 2 Raten in die Kasse der Gutsherren einzahlen konnten.
Die Innenstadt wurde vom Richter und den 12 Mitgliedern des Rates geleitet, welche die Bürger jedes Jahr zu der Anfang November stattfindenen Beamtenwahl wählten. In der Vorstadt wurde der Vorstand nach 1730 in jeder Straße gebildet: der Richter und die Geschworenen regelten die Fälle der Bewohner der Straße, urteilten über sie und stellten offizielle Dokumente mit Hilfe des Notars aus. In der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts war die Mehrheit des Vorstandes Analphabeten, so wurden die schriftlichen Admini-strationen ausschließlich vom Notar erledigt. Die kleineren Straßen verfügten gemeinsam über einen Vorstand und stellten einen Notar ein.
Aus den Rechenschaftslegungen ergaben sich 5 Selbstverwaltungen von vorstädtischen Straßen. Hier wurden die Vorstände jährlich am St. Georgstag gewählt. Der abdankende Richter und die Geschworenen legten an diesem Tag Rechenschaft über die Einnahmen und Ausgaben ab. An der Beamtenwahl nahmen auch die Vertreter der Adligen teil. Bis zum Ende des 18. Jahrhunderts veränderte sich die Selbstverwaltung des Vor-standes grundlegend: die Straßen vereinigten sich in 2 Gemeinden, in die Unter-, und Oberstadt, und die Adligen organisierten eine eigene Selbstverwaltung – und von Beginn an – die Juden auch.
Die aus Bürgern bestehenden 3 Selbstverwaltungen vereinigten sich im Jahre 1842: die vorstädtischen Vorstände wurden aufgehoben, verschmolzen mit der Selbstverwaltung der Innenstadt. Die Adligen schlossen sich aber erst 1848 an – erst dann wurde der feudale Partikularismus in der Verwaltung der Stadt aufgehoben.